Projekte
Wir fördern nur Menschen, deren Einkommen mit oder durch Transferleistungen nach "Bürgergeld" gesichert ist (Nachweis z.B. durch Bremenpaß) oder die
Anhand einer Selbstauskunft versichern, dass sie ein eigenenes Einkommens unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze erzielen (siehe
www.meine-armutsgrenze.de).
Maßgebend für Art und Umfang unserer Förderungen ist die aktuelle Förderrichtlinie.
Aktuell
Förderung von schulischer Nachhilfe und Weiterbildung
Durch die Kooperationen mit der alerno GmbH und dem Lerntreff Bremen
konnten zwei Partner für die "Schülerhilfe" im Bereich der Stadt Bremen durch unsere Stiftung gewonnen werden.
Wir fördern durch weitere Nachhilfe, wenn eine Förderung durch die Armutsgefährdung der Familie nicht möglich ist oder die Förderung durch
die Behörden nicht ausreichend ist (z.B. beim Vorliegen von Dyskalkulie). Außerdem können wir spezielle Förderungen
in den Schulferien übernehmen.
Das Ziel unserer Förderung ist die Versetzung in die nächst höhere Schulklasse oder den Wechsel in eine höhere Schulform.
Wichtig ist uns auch die Verbesserung von sozialer Kompetenz. Gefördert wird die Mitgliedschaft im Sportverein, Teilhabe am Schwimm-,
Tanz- und Musikunterricht, u.a. Förderungen, wenn dieses von "alerno"-Mitarbeitern als sinnvoll angesehen wird.
meine-armutsgrenze.de
Bei der Recherche nach den Grundlagen zur Arbeit im Bereich von sozialbenachteiligten Menschen sind wir immer wieder zu der Frage gekommen, wer denn in unserer Gesellschaft
als sozial benachteiligt gilt. Im Internet gibt es zahllose Quellen zu diesem Themenbereich, aber leider nicht eine einfache Übersicht, wie hoch das Einkommen einer Person
oder Familie sein darf, damit diese nicht mehr als armutsgefährdet gilt.
Daher haben wir uns entschlossen einen einfachen Rechner bereitzustellen, wo jeder mit nur ein paar Angaben seine persönliche Grenze berechnen kann.
Dieses Projekt finden Sie unter http://www.meine-armutsgrenze.de.
Im Dezember 2022 haben wir eine Kooperation mit dem Kinderprojekt Sonnenblume e.V. in
Bremerhaven-Leherheide aufgenommen. Wir freuen uns, dass von Frau Rönnefahrt und ihrem Team getragene spendenfinanzierte Projekt,
dabei zu unterstützen schulische Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung anbieten bzw. dieses Angebot
erweitern zu können.
Den Kindern und Jugendlichen eröffnet der Verein eine Perspektive durch Bildung, feste Strukturen und Teilhabe, was ideal
zu den Zielen unserer Stiftung passt. Darüber hinaus gibt der Verein den Teilnehmenden die Möglichkeit jeden Tag eine warme Mahlzeit
zu erhalten, mit andern zu spielen und die Freizeit zu gestalten oder in den Schulferien an einer gemeinsamen mehrtägigen Freizeit
teilzunehmen.
Kindertafel Lüneburg
Am 1. Oktober 2023 hat eine erneute Kooperation mit der Kindertafel Lüneburg begonnen, da diese nach einer zwischenzeitlichen Veränderung des Projektes unterbrochen worden war.
Die Kindertafel bietet Kindern in erster Linie einen Zufluchtsort und Menschen die ihnen Zeit und Aufmerksamkeit geben. Dort bekommen die Kinder Mittagessen, welches es u.U.
zu Hause nicht gibt. Ihnen wird bei den Hausaufgaben geholfen und es wird Förderunterricht angeboten. Außerdem wird den Kindern eine sinnvolle Freizeitgestaltung,
wie z.B. Sport, Tanzen, Basteln, Spielen, etc. angeboten.
Wir fördern die schulische Weiterbildung mit dem Ziel, das Klassenziel zu erreichen und - wenn möglich - in den nächst höheren Schulbildungsweg zu kommen.
Geplant
Stipendien an Hochschulen und Universitäten
Die Vergabe von Stipendien für Studierende an Hochschulen und Universitäten ist ein Projekt dem wir uns gerne zuwenden wollen. Dieser Bereich unserer Förderungsschwerpunkte
kann leider zurzeit nicht realisiert werden, da hierfür die benötigten finanziellen Mittel noch nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Es werden zurzeit die
Studiengänge Informatik und Ingenieurwesen vom Vorstand der Stiftung favorisiert. Ob weitere Studiengänge gefördert werden, wird dann im Einzelfall vom Vorstand entschieden.
Es wird bei jeder Überprüfung eines Förderantrags (Stipendium) die Vorgabe "soziale Benachteiligung" eingehalten. Ausnahmen davon wird es nicht geben.
Die Höhe und die Laufzeit des Stipendiums werden vom Vorstand in jedem Einzelfall festgelegt. Eine Rückzahlung des Stipendiums ist nicht vorgesehen,
wenn der Geförderte über einen längeren Zeitraum ehrenamtliche Arbeiten ausübt. Über die Art und Dauer der Ehrenamtlichen Tätigkeit des Geförderten hat
die Stiftung ein Mitspracherecht.